Inzwischen ist allen klar, dass der Ausbruch des Coronavirus die Anbieter von Touren und Aktivitäten weltweit vor große Herausforderungen stellt. Wir verstehen, dass dies eine schwierige Zeit ist und du genau jetzt viele Fragen hast. Bleib immer auf dem Laufenden mit unserer Übersicht von hilfreichen Quellen, Branchentipps und Updates zu aktuellen Marktentwicklungen.
ACHTUNG!
Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am: 01.05.2020
Da sich die Situation langsam verbessert und die Bundesländer beginnen, individuelle Ansätze zur Wiedereröffnung zu verfolgen, möchten wir unsere Empfehlungen darauf konzentrieren, wie du dich am besten auf die Wiedereröffnung deines Unternehmens vorbereiten kannst.
Einen Überblick zu den unterschiedlichen Länder-Regelungen findest du in dieser ausführlichen Liste: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-05/corona-schutzmassnahmen-lockdown-lockerungen-bundeslaender
Um mehr über Wiedereröffnungsstrategien zu erfahren, nutze die folgenden Möglichkeiten: https://bookingkit.net/de/wiedereroeffnungsstrategien/
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Hier ist, was unserer Meinung nach wichtig ist, damit Sie es wissen
Wer kann von dieser Maßnahme profitieren? Selbständige, Kleinunternehmer und Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können davon profitieren.
Um Nothilfe zu erhalten, müssen die Antragsteller wirtschaftliche Schwierigkeiten (existenzielle Bedrohung oder Liquiditätsmangel) als Folge der Corona-Pandemie nachweisen können. Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen nicht vor März 2020 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein dürfen und dass der Schaden nach dem 11. März 2020 eingetreten sein muss.
Wie funktioniert das? Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern erhalten eine Zahlung von bis zu 9.000€ für 3 Monate. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten bis zu 15.000 € für 3 Monate. Selbständige erhalten einen Betrag zwischen 9.000 und 15.000 € für 3 Monate.
Wie kann man sich bewerben? Alle Einzelheiten zu den einzelnen Anträgen werden in Kürze auf der Website des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Wir werden dich informieren, sobald wir mehr wissen.
Seit Samstag (28.03.2020) ist die Soforthilfe I des Landes Berlin, die zinslosen Darlehen der IBB, gestoppt. Trotz großer Versprechen sieht es vorerst nicht danach aus, dass das Programm noch einmal aufgelegt wird. Du solltest also nicht darauf warte, sondern andere Wege für Nothilfen finden und diese beantragen.
Welche aktuellen Förder- und Hilfsprogramme es für dich von der KfW gibt erfährst du hier. Eine Tabelle auf der Seite verrät dir sehr genau, was genau derzeit beantragt werden kann und welche Programme noch folgen.
Wer kann von diesem Programm profitieren? Selbständige und Unternehmen jeder Größe.
Wie funktioniert das Programm? Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht Unternehmen aller Größenordnungen zur Verfügung. Die KfW-Darlehen wurden generell gelockert, werden aber in Zukunft wahrscheinlich zu günstigeren Konditionen vergeben, um möglichst vielen Unternehmen möglichst schnell und effektiv zu helfen. Die Mindestanforderungen an die Bonität eines Unternehmens, die sonst für die Kreditvergabe der KfW gelten, wurden deutlich gesenkt.
Wie kann man sich bewerben? Das KfW-Sonderprogramm 2020 gilt ab dem 23. März 2020, Anträge können ab sofort gestellt werden.
Wende dich zur Antragstellung an deine eigene Bank oder einen anderen Finanzierungspartner deiner Wahl. Eine direkte Bewerbung über die Website KFW.de ist nicht möglich. Weitere Informationen zum Antragsverfahren findest du hier:
Weitere Informationen über COVID-19 und das deutsche Gesetz findest du im „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten“ hier.
Auch die Landesbanken bieten Programme an. Informiere dich auf den Seiten der Landesbank deines Bundeslandes, z.B. hier. Seit Samstag (28.03.2019) ist die Soforthilfe I des Landes Berlin, die zinslosen Darlehen der IBB, gestoppt. Trotz großer Versprechen sieht es vorerst nicht danach aus, dass das Programm noch einmal aufgelegt wird. Du solltest also nicht darauf warte, sondern andere Wege für Nothilfen finden und diese beantragen.
Eine weiter Möglichkeit stellen Darlehen von Bürgschaftsbanken dar. Hier findest du das Finanzierungsportal.
Steuervorauszahlungen (u.a. für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer) können auf Antrag herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Zudem könnst du um Stundung fälliger Steuerzahlungen und den Erlass von Säumniszuschlägen und Vollstreckungsmaßnahmen bitten. Was tun? Nimm Kontakt zu dem zuständigen Finanzamt auf. Für Berlin zum Beispiel benutze diesen Link.
Um deinen Schaden, der dir entstanden ist zu dokumentieren hat Verdi eine gute Übersicht bereitgestellt. Denk daran diese Dokumentation vorzunehmen.
Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV können SV-Beiträge gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen (d.h. wenn sich das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befindet oder durch die sofortige Einziehung der SV-Beiträge in solche rutschen würde) verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Was tun? Setz dich mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Als zuständige Einzugsstelle entscheidet diese darüber, ob die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine Rechtsberatung, die sich explizit auf Gastronomie, Museen, Sport und Events bezieht bietet die Kanzlei Haerting. Sie bieten unter anderem Telefon-Beratungen an. Folge diesem Link für mehr Informationen.
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